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Hallo Leute
ich hab das Problem, das ich ein gelände hab, welches abfällt zu einem Parkplatz hin. Wenn ich jetzt im süden stehe und auf das Gebäude zugehen möchte, so muss ich einen kiesweg beschreiten, welche eine größere Steigung als 6 Grad hat. Muss dieser Weg zum Gebäude jetzt behindertengerecht sein, wenn das Gebäude auch behindertengerecht ist?
Viele Grüße
Frank
okay, wahrscheins kann man es ohne Bilder kaum nachvollziehen. ich war nur am überlegen oder der fallende weg zum gebäude als Erschließungsweg zu sehen ist oder als "freies Gelände".
Geändert von Crypton (04.01.2009 um 14:32 Uhr).
Grund: änderung
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