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1) "behindertengerecht" ist m.E. nicht der richtige begriff. die DIN kennt "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht"
2) wenn das gebäude barrierefrei sein muss, dann muss natürlich auch die rampe barrierefrei sein.
3) 6% steigung, nicht 6° - und wie war das nochmal, 6m rampe max, dann 1,5 podest oder so. und auf kies rollt es sich natürlich nicht so gut.
(das gilt für einen neubau oder für eine umnutzung - keine ahnung was da jetzt genau sache ist) |