Zitat:
Zitat von k-roy 1) "behindertengerecht" ist m.E. nicht der richtige begriff. die DIN kennt "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht"
2) wenn das gebäude barrierefrei sein muss, dann muss natürlich auch die rampe barrierefrei sein.
3) 6% steigung, nicht 6° - und wie war das nochmal, 6m rampe max, dann 1,5 podest oder so. und auf kies rollt es sich natürlich nicht so gut.
(das gilt für einen neubau oder für eine umnutzung - keine ahnung was da jetzt genau sache ist) |
1) mit behindertengerecht ist rollstuhlgerecht gemeint
2) das ist eigentlich der weg von süden, der auf das Gebäude zuführt.
Man hat außerdem die möglichkeit von Norden auf das Gelände ebenfalls über einen Parkplatz zu gelangen. Frage ist jetzt eben ob man das als erschließung oder freies Gelände, was nicht rollstuhlgerecht sein kann, ansieht.
3) okay, 6% sind dann wohl 2,7° wenn ich das richtig sehe oder?