Zitat:
Zitat von Crypton 1) mit behindertengerecht ist rollstuhlgerecht gemeint
2) das ist eigentlich der weg von süden, der auf das Gebäude zuführt.
Man hat außerdem die möglichkeit von Norden auf das Gelände ebenfalls über einen Parkplatz zu gelangen. Frage ist jetzt eben ob man das als erschließung oder freies Gelände, was nicht rollstuhlgerecht sein kann, ansieht.
3) okay, 6% sind dann wohl 2,7° wenn ich das richtig sehe oder? |
2) ist mir zu unklar, desegen nur soviel:
Der gesunde Menschenverstand sagt schon mal, dass man die Rollstuhlfahrer am Besten durch den Haupteingang und nicht über Kies und Parkplätze ins Gebäude führt.
Was da genau für Anforderungen an die Erschliessung bestehen, kann man in der LBauO und in der DIN nachlesen.
3) wenn du das sagst ...