Social Bookmarks:
ich kann mir nicht vorstellen was das für eine sonderregelung sein soll?! der bachelor ist ein international anerkannter abschluss. nur befähigt er zumindest in deutschland nicht dazu "architekt" zu werden. sprich der umfang des studiums reicht nicht aus um eine kammerzulassung zu erhalten. jedoch kannst du ohne weiteres später mit einem bachelor eine anstellung finden. du bist dann quasie auf dem stand eines technikers. du kannst dich aber wie erwähnt nicht architekt nennen und bist nicht plan-vorlage-berechtigt. So ist es in deutschland, es ist gut möglich das man in anderen ländern mit einem bachelor abschluss mehr möglichkeiten hat.
und da die kammer schreibt: ein kammerfähiges studium hat eine regelstudienzeit von mind. 8 semestern, so wird sie auch ganz gewiss keine bachelor studenten aufnehmen die nur einen bachelor über 6 semester abgeschlossen haben. wie man hört passt denen der 8 semestrige bachelor auch nicht so recht, man will wohl am liebsten nur mit master-abschlüssen oder diplom aufnehmen.
der gedanke der wohl dahinter steckt ist, das studenten die eh keine architekt werden wollen, früher die möglichkeit haben mit einem abschluss (vor-diplom war ja kein anerkannnter abschluss) ins berufsleben einzusteigen, bzw wenn sie sich füt etwas anderes entscheiden ihren weg mit dem master in eine andere richtung treiben.
auch wird man so in zukunft ja noch eine weitere stufe hinzufügen, sprich dadurch das man nun "zwei" studiengänge absolvieren muss wird es auch weniger geben die in die kammer eintreten können was wohl gedacht ist um ein überangebot an architekten zu vermeiden. letzteres ist aber meine persönliche meinung. |