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Doch, das kommt gerade bei kleineren Büros, die dann mit anderen Wettbewerbspartnerschaften machen, des öfteren vor.
Sprichst Du über Aufteilung der Gewinnsumme, oder Anteil an dem Honorar eines Realisierungsauftrags?
Beim Ersten ist bei der "gerechten" üblichen Arbeitsteilung - der Architekt bringt die Teilnahmevorraussetzungen, Du machst alle Arbeiten - eine 50-50 bis 60-40 (zu Gunsten des Architekts) gerecht. Ein Folgeauftrag geht dann komplett an ihn über und Du arbeitest zu Lohn eines Angestellten. Diese Handhabe kenne ich auch von Kollegen.
Gehe aber davon aus, dass Du zu einer grossen Wahrscheinlichkeit ohne Entgelt aus der Sache gehst.......
Beim Anteil an der Realisierung ist mir eine Gewinnbeteiligung gänzlich unbekannt, hier kenne ich nur die Aufteilung des Honorars zwischen zwei oder mehreren beteiligten Büros, die zusammen teilnehmen. |