Zitat:
Zitat von quandum ja das habe ich auch gelesen, aer was bedeutet das im einzelfall? bedeutet es man kann dort zur AK gehen sagen man füghlt sich fit und darf die prüfung machen? danke für deine reaktion |
In Rhld.-Pfalz gibts eine solche Regelung
Keine Ahnung, wie die Prüfung abläuft, aber normalerweise mußt Du erstmal Deine Unterlagen einreichen, also Zeugnisse über Berufsausbildung als z.B. Bauzeichner oder Zimmermann und dann natürlich die Nachweise über Deine mind. 10 jährige Berufserfahrung im Planungsbereich. Wenn Du als Architekt aufgenommen werden willst, mußt Du natürlich auch Erfahrungen in den Bereichen nachweisen, die ein Architekt dann eigenverantwortlich bearbeiten kann. Also sowohl Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, als auch Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauleitung, etc....
Es gibt sicher nicht soviele Leute ohne Studium, die in ihrer beruflichen Laufbahn an alles ran gelassen wurden und solche Erfahrungen sammeln konnten. Es gibt z.B. wenige Bauzeichner die in Büros Entwerfen dürfen. Da Du diese Kenntnisse aber als Architekt brauchst, solltest Du sie auch vollständig nachweisen können.
Die Kammern sind wegen dem mehr als gesättigten Architektenmarkt sicher nicht gerade erpicht darauf neue Mitglieder nach dieser 10-Jahres-Regelung aufzunehmen.
Du darfst nach gelungener Aufnahme den Titel Architekt führen, andere Zusätze wie Dipl.-Ing. oder Master sind dagegen den studierten Architekten vorbehalten.