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Wird in Hessen so ähnlich gehandelt - schätze ich.
Auch hier gibt es ja die "kleine" Bauvorlageberechtigung für Zimmer- und Maurermeister bis 150qm Wohnfläche - also gewissermassen die Berechtigung ohne Kammerzugehörigkeit.
Wurde eingeschränkt durch die "vereinfachte" Bauvorlagemöglichkeit, die die Baumeister nicht haben. |