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Acidfood
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Acidfood: Offline


Acidfood is on a distinguished road

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Datum: 20.01.2009
Uhrzeit: 19:43
ID: 32221



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#1 (Permalink)
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Darstellung eines halb fiktiven Problems.

Man stelle sich vor ein Angestellter eines Büro X fragt seinen Arbeitgeber nach 6 Monaten ob er Bilder, (Visualisierungen) die er für das Büro erstellt hat auf seiner privaten Internetseite veröffentlichen darf. (es handelt sich dabei um keine hochauflösende Bilder oder andere detailierte Darstellungen sondern lediglich Bilder die einen subjektiven Eindruck vermitteln, (Auflösung 250 + 250 Px mit 72 dpi) keine Schriften Maße oder sonstiges erkennbar.

Jetzt kommt aus irgendwelchen Gründen der Arbeitgeber nicht mehr mit seinem Angestellten mehr klar und lässt ihm ein nettes schreiben vom Anwalt zukommen mit der Aufforderung diese Bilder von seinem Webspace zu entfernen und setzt ihm dabei eine Frist. Lässt der Angestellte die Frist verstreichen ohne der Aufforderung nachzukommen erhält er die fristlose Kündigung.

Sicherlich werden einige jetzt sagen der Chef kann jederzeit sein gegebene Freigabe zurückziehen, aber kann er dem Angestellten das nicht persönlich sagen, dass er es jetzt doch nicht mehr möchte das Arbeiten aus seinem Büro auf einer Internetseite eines Angestellen zu sehen sind.

Für mich sieh das so aus als ob man Versucht dem Mitarbeiter klarzumachen das er die Kündigung so oder so erhält ob nun eher oder etwas später.

Was haltet Ihr von so einem gebaren?

Wer fragen an den Mitarbeiter hat kann Sie hier gerne hinterlassen.

Hintergrund:

Der Mitarbeiter Bestand auf den vom Arbeitgeber vorher zugesagten Mutterschaftsurlaub. Kurz vor Antritt (4 Wochen) vorher will der Arbeitgeber davon nichts gewusst haben und drohte dem Mitarbeiter mit einer Sonderkündigung obwohl der Arbeitgeber jeder seiner Verpflichtungen nachgekommen ist.

Da er an den Mutterschaftsurlaub der Mutter nathlos anknüpfen muss, ansonsten bekommt er ja schließlich auch kein Elterngeld. Wäre er dem Wunsch des Arbeitgebers gefolgt und hätte im 1. von ihm zustehenden 2 Monaten Elternurlaub gearbeitet, müsste er sich kurzfristig um einen Kindergartenplatz oder eine Tagesmutter kümmern müssen, was eine finanzielle Mehrbelastung für ihn zur Folge hätte. Darüberhinaus hätte er für die danach beginnenden 2 Monate Elternurlaub kein Anspruch auf Elterngeld da er im ersten offiziellen Monat (weil sich das ja leider nicht verschieben lässt) soviel Geld verdient das ihm noch ca. 200 € für beide Monate zugestanden hätte.

Nette Geschichte oder?

Gruß Acidfood der auf Eure Meinung gespannt ist!

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