AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland)
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Ich kenne mich nicht konkret aus mit dem Mutterschaftsurlaub, aber ich glaube, dass bei Beantragung keine Kündigung mehr möglich ist. Die kann dann erst wieder nach dem Urlaub drohen.
Zum ersten Fall: Das mit den Bildern auf Homepages ist völlig normal. Als Angestellter kann man auch keine Bilder selbst veröffentlichen, die aus dem Büro stammen. Das unterschreibt man doch meist sogar im Arbeitsvertrag. Als Freelancer steht einem das natürlich zu. Aus diesen Gründen ist meine Homepage auch höchst dilletantisch......
Viele Arbeitgeber sehen eine Eigenwerbung als Signal zum aktiven Stellensuchen. Es war also etwas ungeschickt, den AG darauf anzusprechen....... Wenn ich auf meine Arbeit aufmerksam machen will, würde ich auf die Projektseiten des Büros verlinken...... |