AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland)
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Wenn Du die Visualisierung als freier Mitarbeiter gemacht hast, kannst Du das ja bestimmt mit der entsprechenden Rechnung nachweisen. Das Copyright liegt also für das Rendering bei Dir, du müsstest dann einfach nur auf der Seite das Büro als Entwurfsverfasser benennen.
Wenn Du aber als Scheinselbstständiger ohne Rechnung die Leistung erbracht hast, kannst du dann das Urheberrecht wohl nicht mehr so einfach nachweisen....
Den Punkt mit "die haben das Programm ja gar nicht" wird Dir da dann eventuell noch einen Vorteil bringen (hoffentlich "hast" Du das Programm....)
Bez. Mutterschaftsurlaub ist es gerade in einer Punkto Arbeitnehmerschutz relativ unorganisierten Branche wie der Architektur leider immer noch ein Pokerspiel, ob der Arbeitsplatz langfristig gesichert ist, oder ob man ersetzt wird und nach dem Urlaub direkt gehen darf. Ich würde dieses Risiko aber auf jeden Fall für den Kinderwunsch in Kauf nehmen. Der Beschreibung bist Du ja sowieso nicht mehr mit dem Job zufrieden. Da ist es auch nicht so schlimm, mit neuem Job nach der Auszeit voll durchzustarten. |