Zitat:
Zitat von Acidfood Der Mitarbeiter Bestand auf den vom Arbeitgeber vorher zugesagten Mutterschaftsurlaub. |
Noch einmal um sicherzugehen, es handelt sich um einen männlichen Mitarbeiter, der seinen Anspruch auf Elternzeit (nach
Elternzeit - die neuen Vorschriften seit 2007) geltend gemacht hat?
Aber es ist nie etwas schriftliches gelaufen?
Zitat:
Zitat von Acidfood Ich möchte mich eigentlich nicht auf so ein Niveau herablassen, meinen Arbeitgeber vor das Gericht zu zerren, es ändert ja auch nichts an der Tatsache das ich meinen Job früher oder später los bin. |
Leider denken viele so und deshalb werden Eltern - insbesondere Frauen - auch weiterhin diskriminiert. Häufig passiert das scheinbar unterschwellig, indem man z.B. der jungen Mutter arbeit anbietet, bei der jeder auf dauer den Job hinschmeißen würde... (nicht leistbare Arbeit oder Arbeit für "dumme")
Wenn aber nichts schriftlich gelaufen ist, ist das dumm gelaufen. So ist es leider immer.
Zitat:
Zitat von noone Wenn Du die Visualisierung als freier Mitarbeiter gemacht hast, kannst Du das ja bestimmt mit der entsprechenden Rechnung nachweisen. |
Als freier Mitarbeiter wäre Mutterschaftsurlaub aber kein Thema - das ist dann nämlich wirklich allein Dein "Problem".