Möglich. In Berlin gibt es diese Verpflichtung nicht, es heißt lediglich:
Zitat:
Als Hochschulabsolvent einer Fachrichtung nach § 1 ABKG bzw. § 2 Architektengesetz werden
Sie Pflichtteilnehmer des Versorgungswerkes.
Voraussetzung ist, dass Sie
[...]
4) zur Eintragung in die Architektenliste eine praktische Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 4 ABKG bzw. § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 Architektengesetz ausüben
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Es geht darum, dass ich mit meiner Tätigkeit mich eintragen lassen könnte - aber da steht nicht, dass die Eintragung selber Voraussetzung ist.