Du sprichst von einem Neubau? Da sind die Werte egal, Hauptsache Du hältst
HT' ein. Die Anlage 3 regelt Neueinbauten von Bauteilen im Bestand
(also Änderungen) daher steht in der Überschrift auch
Zitat:
Zitat von EnEV Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen... |
(Ich geh´ jetzt mal davon aus, dass es sich nicht um ein kleines Gebäude
handelt)
Zu Deinem konkreten Fall: Natürlich ist eine Thermo-Bodenplatte ganz sinnvoll,
weil wärmebrückenfrei. (siehe Axxfloor, Futura und Komplizen)