Du mußt Arbeitsplätze und Verkehrswege grundsätzlich ab einer Fallhöhe von 1m sichern. Es sei denn, deine Arbeitsplätze liegen über Wasser. Dann schon unter 1m Fall- bzw Absturzhöhe.
Die 1m Richtlinie gilt vor allem für variable Gerüste und so.
Hast du Arbeitswege über 2m, also z.B. Standardgerüste usw., dann sind die auch zu sichern. Ebenso z.b: Lagertribünen oder begehbare Decken von Meisterkabinen, Containern usw.
Dein Fangnetz für Dachdecker wendest du dann an, wenn du z.B. eine Traufhöhe von >3,5m hast, deine Einrüstung aber nur eine Höhe von 2m aufweist. Dann bestünde ja die Möglichkeit, dein Dachdecker "kullert" runter und trudelt über den Handlauf des Gerüstes.
Du kannst aber mal auf der Homepage der Bauberufsgenossenschaft nachschauen. Die haben das sehr gut erklärt.
siehe hier:
http://www.bgbau-medien.de/pdf2/uvv_37.pdf
Gruß
Martin