Hallo,
kann mir jemand sagen, wo ich die verbindliche Definition zu einem "offenen Gebäude" finde?
Ich habe im Netz zwar schon Infos wie
gefunden, aber leider ohne die dazugehörige "Rechtsgrundlage".
(Benötigt wird diese Definition im Zusammenhang mit Lüftungen bzw. Entrauchung)
Danke
Florian