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Hallo zusammen,
angenommen ich habe einen Kostenanschlag von 320.000 EUR für ein Gebäude der Zone II und den Honoraransatzmittel. Die LPH 1, 2 und 3 fällt heraus. Laut einer Software (HOAI-Pro Version 4.0) hätte ich ein Nettohonorar von 16.203,29 EUR.
Laut HOAI §16 (1) „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in §15 aufgeführten Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt.“ Dieser entnehme ich, dass ich für das o. g. Gebäude ein Honorar zwischen 25.983 und 30.650 EUR anrechnen darf. (Runde ich zu den nächst höheren anrechenbaren Kosten auf, oder zu den nächst niedrigeren anrechenbaren Kosten ab)
Ich habe also eine Differenz von knapp 9.700 EUR. Wie gehe ich vor, wenn ich nicht alle Lphs anrechne?
§19 gibt mir nur Vorgehensweise für die LPH 2, 3 und 8 vor. Muss ich dann nach §23 verfahren? Das wäre ein hoher Aufwand! Bei mir fällt doch lediglich LPH 1-3 heraus.
Vielen Dank für Hilfe.
Vielen Dank für die Auffrischung,
Gruß
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Blumenschein |