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Also ich versuchs mal.
Ich gehe mal davon aus, dass die 320.000 Euro die anrechenbaren Kosten sind das Honorar für die Objektplanungvon Gebäuden ermittelt werden soll, oder?
In der Honorartafel gibt es nur Angaben zu 300.000 Euro und 350.000 Euro anrechenbaren Kosten, also muss der Satz für 320.000 Euro linear interpoliert werden (s. §5a):
Differenz anrechenbare Kosten:
350.000-300.000=50.000 Euro
320.000-300.000=20.000 Euro
von-Satz:
29.131-25.983=3.148 Euro Differenz
(20.000/50.000)*3.148=1.259,20 Euro
29.131+1.259,20=27.242,20 Euro von-Satz für 320.000 Euro anrechenbare Kosten
bis-Satz:
34.561-30.650=3.911 Euro Differenz
(20.000/50.000)*3.911=1.564,40 Euro
30.650+1.564,40=32.214.40 Euro bis-Satz für 320.000 Euro anrechenbare Kosten
Für die Leistungsphasen 1-9 kann man für anrechenbare Kosten von 320.000 Euro also ein Honorar zwischen 27.242,20 und 32.214,40 Euro berechnen. Der Mittelsatz beträgt 29.728,30 Euro.
Für die Leistungsphasen 4-9 werden nach §15 für Gebäude 79% des Honorars angesetzt (6%+25%+10%+4%+31%+3%=79%), also 0,79 x 29.728,30=23.485,36 Euro. (zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer und und und...)
Habe jetzt keine Lust das noch mal zu kontrollieren, ich hoffe die Vorgehensweise stimmt so. |