AW: Ich geb´s auf, finde einfach keinen Job.
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hmm na ja, bei der Brutto-AN und Brutto-AG Gegenrechnung ist es verzerrend, Betriebswirtschaftliche Kosten einzurechnen. Fairerweise muss man hier lediglich die Kranken, Renten- und Arbeitslosenversicherungsanteile des AG einkalkulieren. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ist im Tariffreien Raum der Architektur sowieso keine Pflicht.
Und Betriebskosten, Liquiditätsrisiken und andere unternehmerische Risiken als "LAsten" dem AN anzuhängen, ist nicht korrekt. Dies ist im Gewinn einzurechnen, deshalb bleibt ja entweder etwas mehr oder etwas weniger hängen beim Firmeninhaber.
Punkto der Absolventen: Das Argument des Anlernens wird immer sehr gern in der Architektur vorgeschoben, in anderen Berufen ist es jedoch gleich, und trotzdem (natürlich meist wegen der Tarifverträge) wird anständig gezahlt.
Meiner Meinung nach liegt das Risiko bzw. der betriebswirtschaftliche Schaden nicht darin, dass am Anfang die Absolventen nicht effektiv arbeiten, sondern eher darin, dass man bei schlechter Bezahlung nur die ersten zwei Jahre Berufserfahrung will, um dann zum besseren Gehalt wechseln zu können. Es ist also viel effektiver, attraktiv zu bezahlen, um die Absolventen auch nach den zwei Jahren halten zu können.
Übrigens sind auch Leute mit mehr Erfahrung immer nur so gut, wie sie angelernt worden sind. Mann kann bei Neuanstellungen mit erfahrenen Leuten genauso reinfallen.
Nein, ich bin der Meinung, dass für Architekten Gehälter unter 2.000 einfach sittenwidrig sind. Wenn die HOAI nicht mehr hergibt, dann haben wir Architekten ein Problem, es ist trotzdem nicht ok, deswegen die Löhne zu drücken, um den Gewinn für die Inhaber gleich zu halten. hier muss mit Forderungen nach Mindestlohn oder Tarifen der Druck zur HOAI Novellierung (die ist doch am Laufen, oder) gegenüber der Politik erhöht werden. |