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Hallo zusammen
Ich bin kein Architekt sondern Schlosser, aber ich wende mich einfach mal an euch.
Mein Problem sind Geländer mit horizontal verlaufenden Füllstäben, die scheinbar immer beliebter werden. Insbesondere die für Terrassen, Balkone oder bodentiefen Fenstern.
Soweit ich weiß sind die Geländer wie sie sollen eine Absturzsicherung, aber auch für Kinder eine Leiter. Um das zu verhindern muß der Handlauf nach innen abgekröpft werden.
Laut einigen Architekten stimmt die Regel so. Laut anderen stimmt sie wieder nicht, und der Handlauf muß nicht abgekröpft werden.
Daher würde ich jetzt mal gerne wissen was jetzt stimmt, und ob Reelinggeländer überhaupt speziel geregelt sind.
beste Grüße |