Ein leidiges Thema, bis auf die 12 cm in der Landesbauordnung und die Treppen- DIN gilt:
Nix Genaues weiß man nicht! Zitat:
Zitat von ebenda [...]Im Klartext heißt dies für den Treppenplaner und -bauer: Es gibt keine verbindlichen Regeln.
Im Schadensfall benötigt er einen guten Anwalt und kompetente Sachverständige[...] |