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eine terrasse ist kein gebäude sondern nebenanlage, erzeugt keine abstandsflächen und ist auch innerhalb einer nötigen abstandsfläche zulässig, kann man also machen. (gibt aber manchmal glaub ich unter bestimmten umständen trotzdem abstandsregeln). Steht glaub ich in der BauNVO.
eine terrasse zählt allerdings möglicherweise zur grundfläche (versiegelten fläche) dazu, also zulässige GRZ beachten. |