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steht bestimmt irgendwo in der BauVorlagenverordnung ?! Flächen sind nachvollziehbar zu ermitteln oder so.
Da wird der Bauprüfer drauf bestehen, wenns ein knappes Ding ist. Könnte sein, dass er drauf verzichtet, wenns eh klar ist , dass GRZ GFZ eingehalten werden. Mal anrufen ! |