hmmm...die frage hat sich mittlerweile erübrigt,
nicht das ich jetzt den unterschied kenne, aber sie ist nun nicht mehr aktuell.
meine interpretation:
kenntnisgabeverfahren ist die kleinere und daher auch kürzere (günstigere) variante.
nur wann darf ich ein kenntnisgabeverfahren einreichen und wann muß es ein richtiger bauantrag sein?
darf man diese auch ohne freier architekt zu sein, unterschreiben?
saniere zur zeit z.b. auch ein 2-familienhaus ohne bauantrag! (inkl. umbaumassnahmen in der fassade!) natürlich nicht in eigenverantwortung, sondern im auftrag meines derzeitigen arbeitgebers.
alles bleibt (für mich) ein rätsel....
wo gibt es stichhaltige infos?