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Tom
 
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Datum: 28.04.2009
Uhrzeit: 20:04
ID: 33572



AW: Baurecht: Unterschied Kenntnisgabeverfahren und Bauantrag #4 (Permalink)
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Hast Du die LBO studiert? Dieses Kenntnisgabeverfahren ist eine Stufe unter dem Bauantrag, zulässig bei kleinen Vorhaben (bei welchen, steht in der LBO) bei denen die Unterlagen nicht geprüft werden. Können wohl nur Architekten mit Planvorlageberechtigung einreichen (steht auch in LBO).

Ich würde bei der zuständigen Behörde anrufen und platt fragen, was sie denn nun haben wollen und von wem. Ich nehme schon an, dass Du die vollen Unterlagen für einen Bauantrag anfertigen musst. In Dialog und Kontakt treten sollte man mit denen doch sowieso frühzeitig & offenherzig, um da evtl. Hürden aus dem Weg zu räumen ...

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