Zitat:
Zitat von Schmetterling* Denn wie ist das mit der Innenarchitektenkammer, also dem BDIA? |
Kammer != BDIA
Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dort *muß* man Mitglied sein, sobald man in die Architektenliste eingetragen wird. Erst dann darf man sich Architekt, Landschaftsarchitekt oder Innenarchitekt nennen (mit allen Rechten wie Bauvorlageberechtigung, aber auch mit entsprechenden Pflichten). Entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung werden vorausgesetzt, die Eintragungsvoraussetzungen kann man bei der jeweiligen Kammerwebseite nachlesen.
Der BDIA ist (analog zum BDA und BDLA) ein Berufsverband, also ein *freiwilliger* Zusammenschluß von Planern. Im BDIA können auch Studenten oder Ingenieure der entspr. Fachrichtung Mitglied werden, die nicht in der Architektenliste eingetragen sind. Auch das lässt sich auf der Webseite des BDIA nachlesen. Für eine Bauvorlageberechtigung bringt der BDIA nichts.
Hier in Bayern gibt es "nur" eine Architektenkammer (ByAK), in der Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner Pflichtmitglieder sind (in den anderen Bundesländern wird's wohl ähnlich sein).
Die Verbände BDA, BDLA, BDIA (und deren jeweilige Landesgruppen/-verbände) dagegen sind unabhängig voneinander, hier sind die einzelnen Berufsgruppen "unter sich".
Gruß, Matthias