Die Bezeichnung "Innenarchitekt" ist genauso geschützt wie "Architekt".
Die Kammer-Voraussetzungen kannst Du für NRW da mal nachlesen:
http://www.aknw.de/studenten/weiterb...rchitekten.pdf (Architektur)
http://www.aknw.de/studenten/weiterb...rchitekten.pdf (Innenarchitektur)
Und selbstständig kannst Du Dich immer machen, darfst Dich halt unter Umständen nicht "Architekt" oder "Innenarchitekt" nennen und darfst nicht alles bauen, weil evtl. die Bauvorlagenberechtigung fehlt.
Und eine Menge Konkurrenten hast Du bei tollen Jobs immer, grad in schicken hippen jungen Büros à la 3deluxe oder so. Da muß man wohl durch...