Böschung - Brüstung ab welcher Neigung?
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Hallo Leute,
ich beschäftige mich derzeit mit einer recht extremen Hanglage, ca 40° Neigung. Vorgesehen ist ein experimenteller Wohnungsbau in Harmonie mit der Umgebung bzw. der Natur.
Ich möchte die Freiraumgestaltung so "selbstverständlich natürlich" wie möglich halten, daher einzelne Ebenen, Treppen und Wege nicht mit harten Kanten und senkrechten Stützmauern abfangen, sondern mit Böschungen. Das hätte den Vorteil, dass bis zu einem bestimmten Winkel man die Brüstung / Absturzsicherung weglassen könnte.
Zu dieser Frage ist mir jedoch noch kein Bestimmung untergekommen
In irgendeiner DIN? Freiraumplanung, Treppen-DIN, 18030?
Würde mich sowohl für den Privatbereich (Verantwortbarkeits-Freistellung gut und schön, aber da hats Kinder) als auch den öffentlichen Raum interessieren.
Vielen Dank im Voraus & freundliche Grüße
h. |