Zitat:
Zitat von emma die uneingeschraenkte Bereitschaft , die Arbeitszeit nach den Erfordernissen des Dienstes auch in den Abend- sowie Wochenendstunden zu erbringen. |
(Und das bei 1200 € - Frechheit! Was erlauben die sich eigentlich?)
Ich denke, dass diese Klausel sehr bedenklich ist - hoffentlich sogar unwirksam:
"Vorsicht vor Formulierungen wie "Der Mitarbeiter arbeitet den betrieblichen Erfordernissen gemäß": "Der Arbeitsvertrag sollte immer eine konkrete Angabe zur Arbeitszeit enthalten", sagt Norbert Schuster, Arbeitsrechtler der Industriegewerkschaft IG BCE. Auch sogenannte All-inclusive-Klauseln, die besagen, dass mit dem Gehalt gleichzeitig sämtliche Überstunden und Mehrarbeit abgegolten wird, sind nicht rechtens.
Die Höchstarbeitszeit pro Werktag darf laut Arbeitszeitgesetz maximal zehn Stunden betragen. Über einen längeren Zeitraum hinweg darf der Mitarbeiter allerdings nicht so viel arbeiten: Im Durchschnitt von sechs Monaten darf die Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten.
(Quelle: sueddeutsche.de)