Zitat:
Zitat von emma ..."die uneingeschraenkte Bereitschaft , die Arbeitszeit nach den Erfordernissen des Dienstes auch in den Abend- sowie Wochenendstunden zu erbringen." ... |
Immer wieder schön was zum lachen zu lesen...
Aber wenn man sich das genau durchliest:
- Die Arbeitszeit an den Wochenend und Abendstunden erbringen -
DIE Arbeitszeit ist aber 40 Stunden. Das heißt, dass du einen Teil der 40 Stunden in den Abend oder in die Wochenenden verlegen kannst. Von Überstunden ist zumindest in diesem Abschnitt gar nicht die Rede. Aber ich denk wohl wieder zu logisch fürn Architekten...