Zitat:
Zitat von Patrick Hallo Leute,
ich habe hier Rohbaupläne auf dem Tisch liegen, in denen das Steigungsmaß innerhalb eines Treppenhauses variiert. Ich habe von der Regel gehört, dass man dieses innerhalb eines Treppenhauses nicht machen darf. Kennt jemand diese Regelung und kann mir sagen wo ich die finden?
Die Steigung variiert um bis zu 4mm, dass ist zwar deutlich innerhalb der Rohbautoleranzen, aber müsste man das später im Ausbau wieder "glatt bügeln"?
Patrick |
Wieso später im Ausbau glattbügeln???
Wenn Du unterschiedliche Geschosshöhen hast, dann mußt Du mit der Treppe zwangsläufig darauf reagieren. Höhenunterschiede am Treppenstoß bei zwei durch ein Podest getrennten Treppenläufen, die zu unterschiedlichen Geschossen gehören sind doch nichts Ungewöhnliches. Man versucht die Differenzen natürlich so gering wie möglich zu halten, aber die Geschosshöhen von Gebäuden werden nun mal nicht allein über die Stufenhöhen definiert.
Beim Ausbau mußt Du natürlich dafür sorgen, daß innerhalb eines Treppenlaufes alle Stufen entlang der Lauflinie identisch hoch und breit sind. Das kann aber beim nächsten Treppenlauf schon wieder etwas variieren.