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Blumenschein
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Datum: 15.06.2009
Uhrzeit: 12:28
ID: 34103



HOAI Vergütung, Ausnahmen

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

gemäß Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen wird die Bundesregierung ermächtigt eine Honorarordnung für Ingenieure zu erlassen. Ergebnis dieser Ermächtigung ist die allseits bekannte HOAI.
Die HOAI legt eindeutig fest, dass die Architektenleistungen entsprechend der HOAI vergütet werden müssen. §4(2) erlaubt eine Unterschreitung der festgesetzten Mindestsätze in Ausnahmefällen.
Was genau sind denn diese Ausnahmefälle?
Wie kann man die HOAI umgehen?
Warum werden viele Planungsleistungen nicht nach der HOAI vergütet?
Vielen Dank für Beiträge,
Gruß
--
Blumenschein

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