Zitat:
Zitat von jeza wie sieht das denn im falle eines absolventen aus? |
Als Kommanditist erwirbst Du Unternehmensanteile. Du bist mit Deinem Einkommen steuerpflichtig und mit Deinem Gewinnanteil aus der Beteiligung. Gewerbesteuer als Person zahlst Du nicht, die fällt für das Unternehmen an. Mit den Kammerfragen hast Du nichts zu tun, Du bist in der Rolle weder "Architekt" noch Freiberufler.
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