AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das?
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Hallo Tom, was Du in Deinem vorletzten Beitrag schreibst ist etwas unpräzise.
Wenn Du meinem Link oben folgst, wirst Du erfahren, dass freie
Architekten eben nicht gewerblich tätig sein dürfen, auch nicht wenn man die
Firmen sauber trennt, es sei denn zwischen den beiden Tätigkeiten kein besteht
Zusammenhang. (Als Beispiel wird dort ein Architekt, der aufgrund Erbgangs
Kommanditist einer pharmazeutischen Fabrik geworden ist, genannt.)
Das Koppelungsverbot gilt nur für freie Architekten, nicht aber für
gewerblich tätige.
Vermarktung halte ich bei freien Architekten für nicht zulässig, weil er als
Sachwalter nicht mehr unabhängig ist, sondern ein Interesse am Vertrieb hat.
Das sollte auch in dem verlinkten Dokument der AKBW nachzulesen sein. |