AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das?
# 11 ( Permalink)
Social Bookmarks:
...das stimmt, aber Du musst in der Liste auch als gewerblicher Architekt
eingetragen sein (ist also nicht nur ein selbst gewählter Namens-Zusatz).
Und auch nicht unwichtig, dass Du dann nicht mehr an Wettbewerben
teilnehmen darfst, die für freie Architekten ausgeschrieben wurden.
Zu erwähnen ist auch, dass man sich gar nicht so einfach in die Liste als
gewerblicher eintragen lassen kann, man muss schon nachweisen, dass man
auch gewerblich tätig ist (aus verständlichen Gründen). |