Zitat:
(...)Die Änderungen des Honorarrechts beinhalten aber nicht nur Risiken und Gefahren, sondern teilweise auch Chancen.
So ist die unsägliche Festlegung von Zeithonoraren in § 6 (Mindestsatz eines Stundenhonorars in Höhe von 38 €) insgesamt gestrichen
worden. Zukünftig wird die HOAI Stundensätze nicht mehr vorgeben, so dass die Chance besteht, den eigenen Bürostundensatz zu
ermitteln und womöglich auch argumentativ besser durchzusetzen. (...)
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Durch die neue HOAI wird der Kostendruck auf die Büros immens steigen. Man hätte den Mindestsatz des Stundenhonoras lieber
verteidigen sollen, als ihn als "unsäglich" zu bezeichnen. Wenn der Chef den Bürostundensatz frei ermitteln darf (mir schwant böser)
werden die Mitarbeiter als erstes darunter leiden müssen.
Quelle