Social Bookmarks:
Hallo,
meines wissens nach, hängt die Einrichtung der Baustelle absolut nicht von der Baufreigabe ab. Wenn der Baugrund Eigentum ist, somit ist auch die Einrichtung ohne weiteres möglich. Mit den eigentlichen Bauarbeiten wie z.B. Erdarbeiten kann erst nach
erhalt Der Baufreigabe "Roterpunkt" oder "Grünerpunkt" begonnen werden. |