Zitat:
Zitat von Blumenschein Die HOAI gibt in §15(2) für die Leistungsphase Ausführungsplanung z.B. die Möglichkeit "Erarbeiten von Detailmodellen" als besondere Leistung abzurechnen.
Gruß
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Blumenschein |
Wir drehen uns da im Kreis.
Natürlich gibt es die Möglichkeit besondere Leistungen abzurechnen, aber das sind meistens Streitpunkte und es ist immer schwierig den Bauherren nachträglich höhere Honorare "unterzujubeln". Individuelle Details gehören zu jedem Projekt, auch ohne dafür extra zu kassieren, aber die Grenze ist halt schwer zu definieren.
Es ist ganz klar auch ein Problem der Transparenz, denn welcher Kunde kennt schon die HOAI genau und kann sie interpretieren. Die Wenigsten von uns können das. Als Kunde bzw. Laie sollte man aber Anspruch auf eine klare Preisgestaltung haben.