AW: EnEV 2007 Anlage 3 kann oder und Regelung
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Hallo,
bezüglich der Thematik bin ich auch bei den Auslegungsfragen Staffel 9 gelandet: Frage:
Was gilt als Flachdach und wann müssen demzufolge die Anforderungen nach Anlage 3 Nr. 4.2
EnEV 2007 eingehalten werden? Gilt die Überarbeitung einer Dachdichtung beim Flachdach als
Erneuerung der Dachhaut nach Anlage 3 Nr. 4.2 Buchstabe b EnEV? Antwort:
5. Bei einem Flachdach ist der Tatbestand nach Anlage 3 Nr. 4.2 Buchstabe b) erfüllt, wenn die bestehende Dachhaut (wasserdichte Abdichtung) durch eine voll funktionsfähige neue Dachhaut (wasserdichte Abdichtung) ersetzt wird. In diesem Fall ist es unerheblich, ob und inwieweit die bestehende Dachhaut unterhalb der neuen Dachhaut erhalten bleibt. Werden z.B. mehrlagig untereinander verklebte Bitumenbahnen aufgebracht, so ist dies als neue Dachabdichtung bzw. Dachhaut zu werten. In diesem Fall sind die Anforderungen nach EnEV einzuhalten.
Auch bei anderen technischen Maßnahmen, die im Sinne der Regeln der Technik als Neuaufbau der Dachdichtung gelten, müssen die Anforderungen nach EnEV erfüllt werden.
...
7. Wird eine Dachabdichtung (z. B. mehrlagig untereinander verklebte Bitumenbahnen) im Rahmen der Instandhaltung lediglich regeneriert (z. B. durch das vollflächige Aufkleben einer neuen Abdichtungslage), ohne dass die neue Schicht für sich allein eine funktionsfähige Dachhaut darstellt, ist der Tatbestand der Erneuerung der Dachhaut nicht gegeben. In diesem Falle besteht keine Anforderung gemäß Anlage 3 Nr. 4.2 Buchstabe b) EnEV 2007.
Quelle: Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz, Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – 9. Teil, Dr. Justus Achelis, DIBt, Seite 18-19
Zum einem entnehme ich der Antwort, dass sobald aus der Anlage 3 ein Tatbestand der Änderung z.B. Nr. 4.2 Buchstabe b) erfüllt ist, muss das Bauteil den Anforderungen der EnEV (Anlage 3 Tabelle 1) entsprechen werden. Es muss also nicht z.B. Nr. 4.2 Buchstabe b) und c) und d) erfüllt werden, sondern b) oder c) oder d).
Glasklar ist diese Antwort aber auch nicht!!!
Gruß
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Blumenschein |