Social Bookmarks:
Hallo,
Laut EnEV 2009 §3 (1) heißt es:
"Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet."
In der Tabelle 1 ist unter Punkt 8 Lüftung angegeben: zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator.
Bedeutet dies, dass ich
1) eine Abluftanlage zwingend einbauen muss??
2) auf eine Lüftungsanlage mit Wäremrückgewinnung aber verzichten kann??
Wo ist denn dort bei einer Abluftanlage die Energieeffizienzoptimierungß
Rätselnd grüßt
--
Blumenschein |