AW: Kleine Frage zu BGF GRZ und GFZ
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zur GRZ zählen meines wissens auch wege, terrassen, nebenanlagen dazu.
mit dieser summe darf die geforderte GRZ aber um 50% überschritten werden. da gehts um flächenversiegelung.
ausserdem zählt (glaube ich) die überbaute fläche eines gebäudes, also auch etwaige auskragungen.
der rest könnte stimmen hehe |