Normalerweise setze ich diese als Wände an, im Geltungesbereich der Regeln zur
Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand und der
Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand
kannst Du vereinfachend rechnen:
Zitat:
Zitat von oben erwähnter Veröffentlichung Dachgauben: Die Gaube in ihren tatsächlichen geometrischen Abmessungen
darf übermessen werden. Es ist lediglich die Länge der Gaube auf 0,5m
genau zur Korrektur für den Rechengang abzuschätzen. - Zuschlag von 10 W/K pro Gaubenseitenwand auf den Transmissionswärmetransferkoeffizienten HT
- Volumenerhöhung: ΔVe = 9 m²⋅lGaube mit lGaube = auf 0,5 m genau
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Wie bei den meisten Pauschalierungen werden die Werte augenscheinlich
höher als im detaillierten Nachweis.