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Ruf doch einfach beim Denkmalamt eurer Stadt/ Gemeinde an und schildere dieses Problem so, wie du´s geschrieben hast (kannst ja sagen es geht um ein Bauvorhaben, ist denkmalgeschützt... und der Bauherr möchte diese und jene Veränderungen vornehmen).
Vom Ablauf her läufts nämlich so, wenn du einen Bauantrag einreichst und im Zuge der Prüfung festgestellt wird, dass das Haus unter Denkmalschutz steht, geht der Fall direkt an die Denkmalbehörde. Und wenn du die Einzelheiten vorher schon abgeklärt hast, bist du auf der sicheren Seite! Und der Denkmalpfleger freut sich, dass du an ihn gedacht hast :-)
D.h. vorher abklären: WAS ist denkmalgeschützt: nur außen (Fassade, bestimmte Elemente), Innenbereiche (Stuck- oder Gewölbedecken,bestimmte Farben, ...) oder das gesamte Gebäude.
Allgemein gilt für Bauanträge:
Mach dich schlau in der LBO deines Bundeslandes (Landesbauordnung) bzw. dort wo die Hütte steht. Nicht erforderlich ist z.B. die Einreichung eines Bauantrags bei "genehmigungsfreien Bauvorhaben" d.h. im Allgemeinen (nicht bezogen auf Denkmalschutz!), wenn du z.B. Veränderungen innerhalb des Gebäudes vornimmst z.B. eine Gipskartonwand einreisst, um ein größeres Zimmer zu bekommen.
Wie immer gilt auch hier: nicht mit dem Denkmalpfleger verscherzen, du bist auf ihn angewiesen! Und wie immer alles schriftlich festhalten...
Viel Erfolg!
sanne |