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in rlp ist es meines wissens nach nicht möglich. da heißt es ungefähr so:" als kammerfähiges studium wird ein solches angesehen, welches eine mindest regelstudienzeit von 8 semestern aufweist und erfolgreich abgeschlossen wird" der wortlaut war ein anderer aber der sinn war der selbe.
aber selbst wenn das in rlp auch möglich wäre, wäre man mit dem masterstudium plus den zwei jahren berufserfahrung immer noch 2 jahre früher "fertig", aber schlecht würde ich eine solche regelung nicht finden, im gegenteil. |