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Gericht: Auch ein Bachelor ist ein Architekt
DONNERSTAG, 23. JULI 2009, 13:22 UHR
Stuttgart (dpa/lsw) - Wer nach drei Jahren Studium an einer Fachhochschule erfolgreich Architektur studiert hat, darf sich Architekt nennen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart teilte am Donnerstag mit, dass auch ein Bachelor-Titel ausreicht, sich in die Architektenliste einzutragen. Die Architektenkammer Baden- Württemberg hatte das abgelehnt und argumentiert, dass dafür ein vierjähriges Vollzeitstudium erforderlich sei. Das Gericht gab jedoch dem Kläger recht, weil nach dem Landeshochschulgesetz auch der nach drei Jahren erworbene Bachelor-Titel der Regelabschluss eines Hochschulstudiums sei (Aktenzeichen: 4 K 3280/08).
zitat bild-zeitung
was passiert nun mit dem 8-Semester Bachelor? dieser studiengang wurde ja mal "enwickelt" damit man als bachelor auch die möglichkeit hat in die architektenkammer einzutreten. kehren die hochschulen die einen 8semeter-bachelor anbieten nun zu dem 6semester system zurück? |