AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen
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Hallo,
nein ganz sicherlich nicht!
Ich wollte nur den U-Wert für ein Beispielhaus aus den 80er berechnen und habe ich mich dort an die WärmeschutzV gehalten und festgestellt, dass nach 25 Jahren keine Verbesserung gefordert ist!?
Gruß
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Blumenschein |