AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen
# 5 ( Permalink)
Social Bookmarks:
Hallo,
vielen Dank! An das Bilanzverfahren hatte ich tatsächlich nicht gedacht!
Bei Änderungen kann ich zurzeit aber durchaus das Bauteilverfahren anwenden! Und wenn jemand (wer auch immer) keine großes Interesse an Energiesparen etc. hat, muss er unter umständen sein Dach auch nicht ändern... Mich verwundert das!
Gruß
--
Blumenschein |