AW: Welche Art Dachstuhl für Gartenlaube??
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Hallo,
da schlagen die Wogen aber hoch! (Der Ton in diesem Forum ist eigentlich ein wenig milder)
Allgemein sollte man bei Baufragen immer §319 StGB im Kopf haben: "§ 319 Baugefährdung
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ich glaube bei deratig dünnen Informationslagen (keine Zeichnung, kein Bundesland, etc) ist der Verweis auf einen Statiker der sinnvollste Hinweis! Manchmal lässt sich eine Idee einfach nicht umsetzen, da auch dieses Forum phsyikalische Gesetze etc. nicht ignorieren kann.
Gruß
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Blumenschein |