Zitat:
Zitat von noone In den Stellenanzeigen wird mit "Architekt" tatsächlich ein Dipl.-Ing. Architektur bezeichnet. Wenn eine Bauvorlageberechtigung erwartet wird, wird das explizit erwähnt. |
Stimmt nicht!
Wenn in einer Anzeige ein Architekt gesucht wird, dann heißt das eigentlich immer, daß er eingetragen sein soll. Sonst wird ein AIP oder Absolvent gesucht!
Versuche nun schon ein halbes Jahr einen neuen Job zu bekommen. Nur Absagen, obwohl ich kurz vor der Eintragung stehe. Mir fehlen nur 3 1/2 Monate.
Aber die Auftragslage ist wohl zu mies und ich zu teuer. Wenn ich schreibe, ich arbeite auch für wenig Geld, denken die wohl, ich sitze nur rum und habe keine Ahnung. Wenn ich schreibe, ich möchte ein standesmäßiges Gehalt, bin ich für sie auch nicht interessant.
Versuche mich jetzt als Bauzeichner oder techn. Zeichner zu bewerben. Die verdienen mit Tarifvertrag auch fast soviel wie Architekten. Wie findet ihr diese Idee? Hat schon mal jemand damit Erfahrungen gemacht? Ist man als Architekt automatisch auch Bauzeichner? Könnte ich als Architekt dann auch den Tarifvertrag der Bauzeichner erhalten, ich meine rechtlich?
Gruß Archiologe