Wenn AIP oder Absolvent dabei steht, dann geht es darum, dass Berufseinsteiger gesucht werden. Wenn die Stelle mit "Architekt" ausgeschrieben ist, dann ist eine Kammermitgliedschaft nicht unbedingt erforderlich.
Die Bauvorlageberechtigung wird von den Büroinhabern erbracht, die in ihrem Namen die Projekte einreichen.
Eine Bauvorlageberechtigung wird meist bei Stellen in Baufirmen oder anderen Fachfremden Firmen gefordert, damit das Unternehmen mit dem angestellten Kammermitglied Projekte einreichen kann.
BSP:
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